Wozu eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in einer BU-Versicherung?

Wozu eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in einer BU-Versicherung?

Zu den Leistungsvoraussetzungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehört üblicherweise, dass die versicherte Person voraussichtlich auf Dauer ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren Beruf auszuüben.

Auch wenn der Prognosezeitraum bei fast allen Tarifen auf 6 Monate beschränkt ist, das heißt, dass das „auf Dauer“ als mindestens sechs Monate definiert ist, kann es Fälle geben, in denen der Versicherte länger auf sein Geld warten muss, denn die Feststellung des BU-Grades, also die Klärung der Frage: sind es mindestens 50%, kann manchmal Zeit in Anspruch nehmen, zum Beispiel weil Gutachter auf beiden Seiten uneinig sind.

Viel einfacher ist der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Versicherte in der Zeit von seinem Arzt krankgeschrieben wurde.

Besteht eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsklausel, kurz AU-Klausel, besteht üblicherweise Leistungsanspruch bei vorübergehender Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit, die mindestens 6 Monate dauert. 

 

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Arbeit nachkommen kann, oder wenn das Arbeiten zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands führen könnte.

Durch eine AU-Klausel erhält der Versicherte daher frühzeitig finanzielle Sicherheit und das Wichtigste: Er kann sich auf seine Genesung konzentrieren.

Wenn nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit keine Berufsunfähigkeit vorliegt, müssen die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zurückgezahlt werden.
Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen liegen in der Dauer der Leistung. Angeboten werden Tarife mit Leistungsdauern von 18, 24 oder 36 Monaten.

Ein weiterer Leistungsunterschied besteht darin, dass bei manchen Anbietern die Arbeitsunfähigkeit unabhängig von der Leistung wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden kann.

Andere Tarife sehen vor, dass Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit nur dann verlangt werden können, wenn zeitgleich Leistungen wegen BU beantragt werden. Unser Berufsunfähigkeit-Vergleichsrechner hilft dabei, schnell und einfach die Leistungen der einzelnen Anbieter zu vergleichen.

Tarife einfach mit der cpit-App auf die AU-Klausel untersuchen

 

Die cpit-App bietet zahlreiche Filterfunktionen, um Versicherungstarife qualitativ zu selektieren.

 

AU-Baustein einfach hinzuwählen

 

In der Ergebnisliste wird, wenn die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit unter „Schutz optimieren“ nicht ohnehin mitgerechnet wurden, sehr einfach angezeigt, durch welchen Mehrbeitrag die AU-Klausel eingeschlossen werden kann.

So machen wir die Beratung einfach.

Vita Corinna Sevin

Corinna Sevin

Bereich: Versicherungsanalyse

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